Grundregeln

  • Grundlage ist die Vereinssatzung und Gartenordnung
  • kleingärtnerische Nutzung im Sinne der Satzung, Gartenordnung und des Bundeskleingartengesetzes, d.h. regelmäßige Bewirtschaftung und Pflege des Gartens (ist ja unsere Leidenschaft)
  • Wasser-Abstellen Ende Oktober / Wasser-Anstellen Anfang April – Termin wird rechtzeitg bekannt gegeben
  • gelegentliches Übernachten ist erlaubt, das Dauerbewohnen der Laube ist unzulässig
  • Schild mit Namen und Parz.-Nr gut sichtbar an der Gartenpforte – kann im Notfall Leben retten
  • Spültoiletten sind strikt verboten, ebenso Wasseranschlüsse in der Laube
  • Ruhezeiten sind wochentags/Samstag von 13 – 15 Uhr und ab 20 Uhr – bis 08 Uhr / an Sonn- und Feiertagen ganztags, d.h. bitte kein Rasenmähen, anderer übermäßiger Lärm o.ä.
  • Minimum 1 wöchiger regelmäßiger Rasenschnitt
  • Wasser-/Quickpools sind nicht gestattet (Kinderpools mit max. Höhe 30 cm aber sehr gern)
  • maximale Heckenhöhe beträgt grundsätzlich 110 cm, zu öffentlichen Straßen (nur Haldenstieg und Reitzeweg) 1,80 m
  • 2 x jährlicher Heckenschnitt (bei Parzellenbegrenzung), d.h. im Juni/Juli (nicht vor dem 24.06. und spätestens bis zum 31.07.) und zum Ende der Gartensaison
  • Unkrautbeseitigung ab/vor der Hecke bis zur Mitte des (öffentlichen) Weges
  • die Aufstellung neuer Lauben ist nur mit einer Vorstandsbestätigung möglich
  • maximale Laubenfläche 24 qm – Anbauten/Vordächer/überdachte Terrassen sind nicht erlaubt
  • mindestens ein Kompostplatz ist zu betreiben für Bioabfälle/Rasenschnitt usw., das Entsorgen von Grünabfällen in den Hausmüllcontainern ist nicht gestattet
  • Tierhaltung auf der Parzelle ist verboten
  • maximale Baumhöhe 5 Meter (ausgenommen gesunde & nicht beeinträchtigende Obstbäume)
  • Baumfällung (eine Genehmigung ist erforderlich ab Stammdurchmesser 25 cm gemessen in 130 cm Höhe gem. Baumschutzverordnung) zwischen 01. Oktober und 28. Februar des Jahres
  • Nutzung des Schredderangebotes im November jeden Jahres zur problemlosen Entsorgung von Gehölz- und Strauchschnitt sowie prima Wiederverwendung im Garten -Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
  • Teilnahme an der Jahreshauptversammlung im April
  • Austritt durch schriftliche Kündigung bis spätestens 30. Juni zum 30. November

Die Einhaltung dieser Regelungen ist einerseits vorgeschrieben oder dient andererseits einfach nur dem gemeinsamen Miteinander im Interesse aller Mitglieder und unseres Vereins.

Sollten Fragen auftreten, zögert bitte nicht, mit einem unserer Vorstandsmitglieder Kontakt aufzunehmen.